Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen

Der Sterbefall tritt ein im Krankenhaus

  • die Hinterbliebenen werden nach der Feststellung des Todes eines diensthabenden Arztes, durch das Krankenhaus über den Tod in kenntnis gesetzt
  • Sie setzen sich mit einem Bestattungshaus in Verbindung um einen Termin für das Aufnahmegespräch oder Vorgespräch zu machen
  • nach dem Gespräch, kann das Bestattungshaus den Verstorbenen aus dem Krankenhaus abholen (es muss dem Bestattungshaus eine Vollmacht der Hinterbliebenen vorliegen um den Verstorbenen abholen zu dürfen.)

Der Sterbefall tritt ein im Pflegeheim

  • durch das Pflegeheim wird ein Arzt gerufen, der nach der Feststellung des Todes den Totenschein ausfüllt
  • danach werden die Angehörigen oder der Bestatter informiert

Zur Aufnahme eines Sterbefalles werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis
  • Chipkarte Krankenkasse
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde oder Stammbuch (bei Verheirateten, Verwitweten und Geschiedenen)
  • Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Sterbeurkunde vom Ehepartner (bei Verwitweten)
  • Rentenbescheide (auch Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften o. ä.)
  • Versicherungsunterlagen (wenn vorhanden)
  • Vorsorgevollmachten (wenn vorhanden)