die Hinterbliebenen werden nach der Feststellung des Todes eines diensthabenden Arztes, durch das Krankenhaus über den Tod in kenntnis gesetzt
Sie setzen sich mit einem Bestattungshaus in Verbindung um einen Termin für das Aufnahmegespräch oder Vorgespräch zu machen
nach dem Gespräch, kann das Bestattungshaus den Verstorbenen aus dem Krankenhaus abholen (es muss dem Bestattungshaus eine Vollmacht der Hinterbliebenen vorliegen um den Verstorbenen abholen zu dürfen.)
Der Sterbefall tritt ein im Pflegeheim
durch das Pflegeheim wird ein Arzt gerufen, der nach der Feststellung des Todes den Totenschein ausfüllt
danach werden die Angehörigen oder der Bestatter informiert
Zur Aufnahme eines Sterbefalles werden folgende Unterlagen benötigt:
Personalausweis
Chipkarte Krankenkasse
Geburtsurkunde
Eheurkunde oder Stammbuch (bei Verheirateten, Verwitweten und Geschiedenen)
Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
Sterbeurkunde vom Ehepartner (bei Verwitweten)
Rentenbescheide (auch Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften o. ä.)